Grafikhelden Design Studio Grafikhelden Design Studio

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen zum nachlesen.


§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

  1. Diese AGB gelten für Leistungen nach Maßgabe des zwischen dem grafikhelden design studio und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages.
  2. Diese AGB gelten ausschließlich. Bedingungen des Auftraggebers, die diesen AGB entgegenstehen oder abweichen, erkennt das grafikhelden design studio nicht an, es sei denn, der Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  3. Diese AGB gelten auch dann, wenn das grafikhelden design studio in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
  4. Diese AGB gelten sowohl Unternehmern als auch gegenüber Verbrauchern, es sei denn in den nachfolgenden Bestimmungen wird eine Unterscheidung vorgenommen.

§ 2 Vergütung

  1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, setzt sich die Vergütung aus einem Entwurfshonorar und einem Nutzungshonorar zusammen, wenn eine Nutzung der Leistungen ihrem Zweck entsprechend vorgesehen ist und vereinbart wird. Das Nutzungshonorar wird nach dem vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang bestimmt.
  2. Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen wird die Vergütung des Entwurfs- und Nutzungshonorars nach dem jeweils aktuellen Tarifvertrag SDSt/AGD berechnet, wie er zwischen der Allianz deutscher Designer (AGD) und der Vereinigung Selbstständige Design-Studios (SDSt) geschlossen wurde. Dieser kann jederzeit bei uns angefordert werden.

§ 3 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

  1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von abnahmefähigen Entwürfen, Reinzeichnungen, Konzeptionen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung oder zusätzliche Korrekturläufe werden nach dem Zeitaufwand entsprechend Tarifvertrag SDSt/AGD in der jeweils aktuellen Fassung gesondert berechnet.
  2. In Abstimmung mit dem Auftraggeber werden die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers bestellt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, hierfür uns entsprechende Vollmacht zu erteilen.
  3. Werden in Abstimmung mit dem Auftraggeber Verträge über notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von dem grafikhelden design studio abgeschlossen, verpflichtet sich der Auftraggeber, uns im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsansprüchen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Das grafikhelden design studio ist abweichend von § 5 (1) berechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen, sobald sie von dem Dritten in Rechnung gestellt werden.
  4. Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, wie sie sich insbesondere für spezielle Materialien, bei der Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. ergeben, werden mit dem Auftraggeber abgestimmt und sind von ihm zu erstatten.
  5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag stehen, werden mit dem Auftraggeber abgestimmt und sind vom ihm zu erstatten.

§ 4 Zahlungsbedingungen, Abnahme

  1. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Werden die bestellten Arbeiten
    in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten oder erfordert er von uns finanzielle Vorleistungen, die 25 % des vereinbarten Honorars übersteigen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 25 % der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 25 % nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten, 50 % nach Ablieferung.
  2. Das grafikhelden design studio hat im Rahmen des vereinbarten Auftrags eine gestalterische und künstlerische Freiheit. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch- künstlerischen Gründen verweigert werden.

§ 5 Termine für Leistungen

  1. Höhere Gewalt und Naturkatastrophen entbinden von der Lieferverpflichtung. In diesen Fällen ist eine Neufestsetzung der Lieferfrist vorgesehen.
  2. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den von uns angegebenen Terminen alle notwendigen Unterlagen, Daten und Informationen vollständig zur Verfügung stellt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 6 Geheimhaltung

  1. Sämtliche Informationen und Unterlagen, die mit dem Auftrag in Zusammenhang stehen und von dem Auftraggeber als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers erkennbar sind, werden von dem grafikhelden design studio unbefristet geheimgehalten und weder aufgezeichnet noch weitergegeben oder verwertet, soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten ist.
  2. Für uns tätige Arbeitnehmer und Beauftragten werden durch vertragliche Vereinbarungen verpflichtet, ebenso jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu unterlassen.

§ 7 Nutzungsrechte

  1. Die Nutzung der Entwürfe und Reinzeichnungen erstreckt sich zeitlich, räumlich und inhaltlich nur auf den Umfang, der ausdrücklich vereinbart wurde. Für eine Nutzung über diesen vereinbarten Umfang hinaus ist eine weitere Vereinbarung notwendig und ist gesondert zu vergüten.
  2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird dem Auftrag ein einfaches Nutzungsrecht entsprechend dem vereinbarten Vertragszweck eingeräumt. Jede Übertragung oder Teilübertragung von Nutzungsrechten und jede Einräumung von Unterlizenzen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kommunikationsdesigners.
  3. Die Nutzungsrechte gehen Zug um Zug mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.
  4. Geschützte Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung durch das grafikhelden design studio weder im Original noch bei der Reproduktion verändert und bearbeitet werden.

§ 8 Haftung für Schäden

  1. Die Haftung des grafikhelden design studio für vertragliche Pflichtverletzungen und aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden, bei Verletzung von Kardinalpflichten, das heißt von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird und beim Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit besteht eine Haftung für jeden Grad des Verschuldens.
  2. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt das grafikhelden design studio gegenüber dem Auftraggeber keine Haftung, es sei denn, es betrifft bei der Auswahl des Dritten ein Verschulden.
  3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller uns übergebenen Vorlagen und Materialien berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber uns von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Dazu gehört auch die Erstattung sämtlicher Kosten einer Rechtsverteidigung. Der Auftraggeber ist darüberhinaus verpflichtet, unbegründete Ansprüche Dritter abzuwehren.
  4. Die vorgenannte Haftungsausschluss gilt auch für die persönliche Haftung unserer leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Verrichtungsgehilfen oder Erfüllungsgehilfen.

§ 9 Haftung für Mängel

  1. Für etwaige Mängel leistet das grafikhelden design studio nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Sofern das grafikhelden design studio die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert oder die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert oder diese objektiv fehlgeschlagen ist, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder den Rücktritt vom Vertrag verlangen.
  2. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 10 Werktagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei dem grafikhelden design studio geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge.

§ 10 Namensnennungspflicht

  1. Das grafikhelden design studio hat einen Anspruch auf oder in unmittelbarer Nähe zu den Vervielfältigungsstücken und /oder in unmittelbarem Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe der Leistungen von grafikhelden design studio namentlich benannt zu werden, soweit dies nicht völlig branchenunüblich ist.

§ 11 Eigentum an Entwürfen und Daten

  1. Die Herausgabe von Computerdaten, Dateien oder Layouts, die per Computer erstellt wurden, müssen nicht an den Auftraggeber herausgegeben werden. Eine Herausgabe erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung und Vergütung.
  2. Wurde dem Auftraggeber Original-Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung geändert werden.
  3. Der Auftraggeber erwirbt nicht das Eigentum an Entwürfen und Reinzeichnungen. Originale sind dem grafikhelden design studio nach angemessener Frist zurückzugeben, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder aus dem Vertragszweck sich nicht etwas anderes ergibt.

§ 12 Produktionsüberwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung

  1. Die Produktionsüberwachung durch das grafikhelden design studio erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.
  2. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber des grafikhelden design studio bis zu fünf einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder aus dem Vertragszweck sich etwas anderes ergibt.
  3. Das grafikhelden design studio ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien unter namentlicher Nennung des Auftraggebers zu verwenden und im übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen, sofern das grafikhelden design studio nicht über ein etwaiges entgegenstehendes Geheimhaltungsinteresse des Auftraggebers schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde. Etwaige Rechte Dritter muss das grafikhelden design studio für seine Werbezwecke selbst einholen.

§ 13 Form von Erklärungen

  1. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber dem grafikhelden design studio oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Textform.
  2. Die Festlegung von Terminen und die Vereinbarung von Terminen sind schriftlich festzuhalten und schriftlich zu bestätigen.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.